Laserspots – Wissen und Lernen zum Thema „Medizinischer Laserschutz“
Herzlich willkommen auf Laserspots, dem neuen Informations- und Lernportal der Laseraplikon GmbH, mit dem wir Ihnen Hilfe und Anleitung für einen sicheren Umgang mit Lasern bei der Anwendung am Menschen geben möchten.
Ähnlich einem Leuchtfleck eines Pilotlaserstrahls, der dabei hilft, sich im Operationsfeld zu orientieren, wollen wir mit Laserspots den Fokus auf aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich der medizinischen und kosmetischen Laseranwendungen richten und Ihnen so den Zugang zu und die Suche nach qualifizierten Fachinformationen zum Thema „Medizinischer Lasereinsatz und Laserschutz“ erleichtern.
Dies auch vor dem Hintergrund immer komplexerer gesetzlicher Anforderungen, die einerseits an einen sicheren Laserbetrieb und andererseits an die fachliche Qualifikation der Anwender und Anwenderinnen gestellt werden.
Laserspots möchte Sie mit ausgewählten E-Learning-Kursen beim Erwerb und der Vertiefung Ihrer Fachkunde auf dem Gebiet der Lasermedizin unterstützen. Zusätzlich bündelt Laserspots in der „Infothek“ Antworten auf Anwenderfragen, die uns als spezialisierter Anbieter von medizinischen Laserschutzkursen immer wieder begegnen. Ergänzt wird unser Informations- und Lernangebot durch einen Veranstaltungskalender, der Sie neugierig auf neue Wissenshorizonte machen soll.
So hoffen wir, wichtiges Laserwissen für medizinische und kosmetische Anwender und Anwenderinnen, gewissermaßen wie in einem Laserfleck, bündeln zu können: Laserspots – Lernen, Wissen, Weiterbilden!
Unsere Laserkurse
Infothek
Aufgemerkt
Im März 2022 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die Anforderungen an den Fachkundeerwerb bei nichtmedizinischer Laseranwendung am Menschen konkretisiert. Die NiSV-Fachkunderichtlinie trifft zwar keine Aussagen zu ärztlicher Fort- und Weiterbildung, formuliert aber wichtige Ausbildungsstandards, die auch auf die Qualifikation und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie den Fachkundeerwerb für Ärzt*innen übertragen werden können. Schulungen sollen grundsätzlich in Präsenz stattfinden, insbesondere dann, wenn schriftliche Abschlussprüfungen (wie z. B. bei Erstqualifikation von Laserschutzbeauftragten) gefordert sind. Die Teilnehmerzahl sollte dabei auf 30 Personen begrenzt werden. Bestimmte Schulungsinhalte können auch in virtueller Präsenz (Live-Online-Kurse) oder per E-Learning vermittelt werden. Schulungen in virtueller Präsenz erfordern besondere Regelungen zu Identifikation und Anwesenheitskontrolle der Teilnehmenden; die Gruppengröße von 15 Personen soll nicht überschritten werden. E-Learning-Angebote müssen den Rahmenlehrplänen entsprechen und die Möglichkeit bieten, das erlernte Wissen zu überprüfen. Hybridveranstaltungen (Mischung von physischer und virtueller Präsenz) werden als nicht geeignet erachtet. Die Laseraplikon GmbH setzt die genannten Ausbildungsstandards konsequent um. Die Erstqualifikation von Laserschutzbeauftragten führen wir nur in Präsenz, die Auffrischung der Qualifikation auch als Live-Online-Refresher-Kurse durch. Nehmen Sie bei Nachfragen gern Kontakt via info@laserkurse.de mit uns auf.
Aus gegebenem Anlass weisen wir außerdem darauf hin, dass für den Nachweis der Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten für medizinische und kosmetische Zwecke keine generelle Ablauffrist wie für den Fachkundenachweis gemäß NiSV besteht. Eine oder ein Laserschutzbeauftragter ist gemäß §5 OStrV immer zwingend vorgeschrieben, wenn Laser der Laserklassen 3R, 3B und 4 zum Einsatz kommen und der Arbeitgeber/Betreiber diese Qualifikation nicht selbst besitzt. Die schriftliche Bestellung hat immer vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der benannten Klassen zu erfolgen und ist nach den neuesten TROS 2018/2021 alle 5 Jahre aufzufrischen.
Wichtige Fristen
Qualifikation als Laserschutzbeauftragter
Werden Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 betrieben, ist laut Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und den daraus abgeleiteten Technischen Regeln (TROS) „Laserstrahlung“ immer mindestens ein Laserschutzbeauftragter vorgeschrieben, falls der Betreiber/Arbeitgeber diese Qualifikation nicht selbst besitzt. Dies gilt unabhängig vom konkreten Anwendungszweck (medizinisch oder kosmetisch)! Die in Erstschulung erworbene Qualifikation ist zudem auf aktuellem Stand zu halten. Dabei gilt es Fristen einzuhalten:
- Seit 2018 besteht gemäß der aktuell anzuwendenden TROS „Laserstrahlung“ (Stand: 2018/2021) die Verpflichtung, die Qualifikation als Laserschutzbeauftragter alle 5 Jahre aufzufrischen. Laserschutzbeauftragte, deren Schulung also länger als 5 Jahre zurückliegt, sollten sich zeitnah um eine entsprechende Auffrischung bemühen. Informationen zu unseren Refresher-Kursen finden Sie hier.
- Für Laserschutzbeauftragte, die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) bzw. 12 (GUV-V B2) geschult worden sind, galt eine Frist zur Neuqualifikation gemäß OStrV und TROS „Laserstrahlung“ bis zum 31.12.2021. Bei Fristversäumnis ist eine Kursteilnahme zum schnellstmöglichen Termin erforderlich. Informationen zu unseren Nachschulungen finden Sie hier.
NiSV-Fachkunde
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) sind alle Anwender*innen von Lasern und IPL-Geräten zu nichtmedizinischen (kosmetischen) Zwecken verpflichtet, besondere Fachkunde zu erwerben. Zum Nachweis dieser NiSV-Fachkunde gelten Fristen:
- Anwender*innen, die Laser oder IPL-Geräte bereits am 31.12.2020 zu kosmetischen Behandlungszwecken betrieben haben, mussten deren Betrieb bis zum 31.03.2021 bei der zuständigen Vollzugsbehörde anzeigen. Gleichzeitig waren diese Anwender*innen verpflichtet, entsprechende NiSV-Fachkunde bis zum 31.12.2022 nachzuweisen.
- Anwender*innen, die den Einsatz von Lasern oder IPL-Geräten zu kosmetischen Zwecken erst für die Zukunft planen, müssen den Betrieb dieser Geräte spätestens 14 Tage vor der Inbetriebnahme bei der zuständigen Vollzugsbehörde anzeigen und dann zeitgleich den NiSV-Fachkundenachweis erbringen. D. h. diese Anwender*innen haben auch über den 31.12.2022 noch Zeit, NiSV-Fachkunde zu erwerben.
Veranstaltungen und Kongresse
Termine 2024
Online-Refresher-Laserschutzkurs für die Medizin und Ästhetik
1-tägige Auffrischung der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter nach OStrV/TROS für medizinische und kosmetische Anwendungen
Live-Online-Kurs für ärztliches und nichtärztliches Personal zur turnusmäßigen Auffrischung
(auch für Laseranwender außerhalb der Medizin zu kosmetischen Zwecken gemäß NiSV)
01. März 2024, per Zoom-Videokonferenz
Anmeldung über unser Anmeldeformular (Anmeldeschluss: 17. Februar 2024).
Laserschutzbeauftragter für die Medizin und Ästhetik
1-tägiger Laserschutzkurs nach OStrV/TROS für medizinische und kosmetische Anwendungen
Präsenzkurs für Ärzte und medizinisches Assistenzpersonal zur Erst- und Nachschulung
(auch für Laseranwender außerhalb der Medizin zu kosmetischen Zwecken gemäß NiSV)
15. März 2024, Berlin-Adlershof, Deutschland
Anmeldung über unser Anmeldeformular (Anmeldeschluss: 13. Februar 2024).
Online-Refresher-Laserschutzkurs für die Medizin und Ästhetik
1-tägige Auffrischung der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter nach OStrV/TROS für medizinische und kosmetische Anwendungen
Live-Online-Kurs für ärztliches und nichtärztliches Personal zur turnusmäßigen Auffrischung
(auch für Laseranwender außerhalb der Medizin zu kosmetischen Zwecken gemäß NiSV)
14. Juni 2024, per Zoom-Videokonferenz
Anmeldung über unser Anmeldeformular (Anmeldeschluss: 31. Mai 2024).
PDT 2024
Photodynamic Therapy and Photodiagnosis Update 2024
Conference on PDT an PD topics in Medicine
16.–20. September 2024, Kochel am See, Deutschland
Laserschutzbeauftragter für die Medizin und Ästhetik
1-tägiger Laserschutzkurs nach OStrV/TROS für medizinische und kosmetische Anwendungen
Präsenzkurs für Ärzte und medizinisches Assistenzpersonal zur Erst- und Nachschulung
(auch für Laseranwender außerhalb der Medizin zu kosmetischen Zwecken gemäß NiSV)
27. September 2024, Berlin-Adlershof, Deutschland
Anmeldung über unser Anmeldeformular (Anmeldeschluss: 27. August 2024)
Online-Refresher-Laserschutzkurs für die Medizin und Ästhetik
1-tägige Auffrischung der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter nach OStrV/TROS für medizinische und kosmetische Anwendungen
Live-Online-Kurs für ärztliches und nichtärztliches Personal zur turnusmäßigen Auffrischung
(auch für Laseranwender außerhalb der Medizin zu kosmetischen Zwecken gemäß NiSV)
15. November 2024, per Zoom-Videokonferenz
Anmeldung über unser Anmeldeformular (Anmeldeschluss: 01. November 2024).