Laserspots – Wissen und Lernen zum Thema „Medizinischer Laserschutz“
Herzlich willkommen auf Laserspots, dem Informations- und Lernportal der Laseraplikon GmbH, mit dem wir Ihnen Hilfe und Anleitung für einen sicheren Umgang mit Lasern bei der Anwendung am Menschen geben möchten.
Ähnlich einem Leuchtfleck eines Pilotlaserstrahls, der dabei hilft, sich im Operationsfeld zu orientieren, wollen wir mit Laserspots den Fokus auf aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich der medizinischen und kosmetischen Laseranwendungen richten und Ihnen so den Zugang zu und die Suche nach qualifizierten Fachinformationen zum Thema „Medizinischer Lasereinsatz und Laserschutz“ erleichtern.
Dies auch vor dem Hintergrund immer komplexerer gesetzlicher Anforderungen, die einerseits an einen sicheren Laserbetrieb und andererseits an die fachliche Qualifikation der Anwender und Anwenderinnen gestellt werden.
Laserspots möchte Sie mit ausgewählten E-Learning-Kursen beim Erwerb und der Vertiefung Ihrer Fachkunde auf dem Gebiet der Lasermedizin unterstützen. Zusätzlich bündelt Laserspots in der „Infothek“ Antworten auf Anwenderfragen, die uns als spezialisierter Anbieter von medizinischen Laserschutzkursen immer wieder begegnen. Ergänzt wird unser Informations- und Lernangebot durch einen Veranstaltungskalender, der Sie neugierig auf neue Wissenshorizonte machen soll.
So hoffen wir, wichtiges Laserwissen für medizinische und kosmetische Anwender und Anwenderinnen, gewissermaßen wie in einem Laserfleck, bündeln zu können: Laserspots – Lernen, Wissen, Weiterbilden!
Unsere neuen E-Learning-Angebote
Infothek
Aufgemerkt
Zum 01.04.2023 wurde die Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11, vormals BGV B2) außer Kraft gesetzt. Daraus resultieren zwei wichtige Änderungen:
- Zertifikate von Laserschutzbeauftragten, die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) bzw. 12 (GUV-V B2) geschult worden sind, haben keine Gültigkeit mehr. Da für die Neuqualifikation nach aktuell geltender OStrV und TROS „Laserstrahlung“ bereits eine Frist bis zum 31.12.2021 bestand, sollten Betroffene sich zum schnellstmöglichen Termin nachschulen lassen.
- Die generelle Anzeigepflicht von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde entfällt. Aber Achtung: Der Betrieb von Lasern der Klassen 1C, 2M, 3R, 3B oder 4 sowie von IPL-Geräten, die im Sinne der NiSV zu nichtmedizinischen (kosmetischen) Zwecken am Menschen eingesetzt werden, muss bei der zuständigen Vollzugsbehörde weiterhin angezeigt werden. Hierbei gelten Fristen! Informieren Sie sich!
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass für den Nachweis der Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten für medizinische und kosmetische Zwecke keine generelle Ablauffrist wie für den Fachkundenachweis gemäß NiSV besteht. Eine oder ein Laserschutzbeauftragter ist gemäß §5 OStrV immer zwingend vorgeschrieben, wenn Laser der Laserklassen 3R, 3B und 4 zum Einsatz kommen und der Arbeitgeber/Betreiber diese Qualifikation nicht selbst besitzt. Die schriftliche Bestellung hat immer vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der benannten Klassen zu erfolgen und ist nach den neuesten TROS 2018/2021 alle 5 Jahre aufzufrischen.
Wichtige Fristen
Qualifikation als Laserschutzbeauftragter
Werden Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 betrieben, ist laut Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und den daraus abgeleiteten Technischen Regeln (TROS) „Laserstrahlung“ immer mindestens ein Laserschutzbeauftragter vorgeschrieben, falls der Betreiber/Arbeitgeber diese Qualifikation nicht selbst besitzt. Dies gilt unabhängig vom konkreten Anwendungszweck (medizinisch oder kosmetisch)! Die in Erstschulung erworbene Qualifikation ist zudem auf aktuellem Stand zu halten. Dabei gilt es Fristen einzuhalten:
- Seit 2018 besteht gemäß der aktuell anzuwendenden TROS „Laserstrahlung“ (Stand: 2018/2021) die Verpflichtung, die Qualifikation als Laserschutzbeauftragter alle 5 Jahre aufzufrischen. Laserschutzbeauftragte, deren Schulung also länger als 5 Jahre zurückliegt, sollten sich zeitnah um eine entsprechende Auffrischung bemühen. Informationen zu unseren Refresher-Kursen finden Sie hier.
- Für Laserschutzbeauftragte, die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) bzw. 12 (GUV-V B2) geschult worden sind, galt eine Frist zur Neuqualifikation gemäß OStrV und TROS „Laserstrahlung“ bis zum 31.12.2021. Bei Fristversäumnis ist eine Kursteilnahme zum schnellstmöglichen Termin erforderlich.
Laserschutzunterweisung der Beschäftigten
Gemäß §8 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäß im sicheren Umgang mit Lasern zu unterweisen. Die Laserschutzunterweisung hat prinzipiell immer vor Erstaufnahme einer Tätigkeit an einer Lasereinrichtung zu erfolgen. Sie muss darüber hinaus mind. 1x jährlich (bei Jugendlichen unter 18 Jahren halbjährlich) sowie sofort bei wesentlichen Änderungen der gefährdenden Tätigkeit (z. B. nach Einführung neuer Geräte und Verfahren, nach Zuweisung einer neuen Tätigkeit oder bei geänderter Gefährdungsbeurteilung) und nach (Beihnahe-)Unfällen oder sonstigen Schadensereignissen durchgeführt und dokumentiert werden. Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen und Durchführungsbestimmungen finden Sie hier auf unserem YouTube-Kanal.
NiSV-Fachkunde
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) sind alle Anwender*innen von Lasern und IPL-Geräten zu nichtmedizinischen (kosmetischen) Zwecken verpflichtet, besondere Fachkunde zu erwerben. Zum Nachweis dieser NiSV-Fachkunde gelten Fristen. Bei Verstoß können empfindliche Bußgelder drohen:
- Der Betrieb von Lasern, die bereits am 31.12.2020 zu kosmetischen Behandlungszwecken eingesetzt wurden, musste bis zum 31.03.2021 bei der zuständigen Vollzugsbehörde angezeigt werden. In diesem Fall waren Anwender*innen verpflichtet, die spezielle NiSV-Fachkunde bis zum Ablauf des 31.12.2022 nachzuweisen.
- Ist der Einsatz von Lasern zu kosmetischen Zwecken erst für die Zukunft geplant, muss der Betrieb dieser Geräte spätestens 14 Tage vor der Erstinbetriebnahme bei der Vollzugsbehörde angezeigt und zeitgleich NiSV-Fachkunde für alle Anwender*innen nachgewiesen werden.
Termine
Veranstaltungen und Kongresse 2025
SGML25
Laser & Procedures Zurich
Jahreskongress der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML)
20. Januar 2025, Zürich, Schweiz
Derma 2025
DDG-Tagung 2025
„Die Dermatologie trifft sich in Berlin“
Tagung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG e.V.)
30. April – 3. Mai 2025, City Cube Berlin, Deutschland
Laser World of Photonics
27. Weltleitmesse und Kongress
für Komponenten, Systeme und Anwendungen der Photonik
22.-27. Juni 2025, München, Deutschland