Lasermedizin

Laseranwendung zu medizinischen Zwecken gemäß NiSG

Allen Lasern gemeinsam sind die besonderen Eigenschaften des Laserlichtes (Kohärenz, Monochromasie und Kollimation). Gerade diese Eigenschaften, zusammen mit einer sehr guten Fokussierbarkeit der Laserstrahlung, begründen die vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten von Lasern.

 

Die Vorteile eines Einsatzes in der Medizin sind unbestritten. Aufgrund der lokal begrenzbaren Laserwirkung und des hervorragenden Blutstillungseffektes, sind Laser für mikrochirurgische Eingriffe in den verschiedensten Fachdisziplinen geeignet. Wie bei anderen hochpräzisen medizinischen Instrumenten auch, erfordert eine sichere Anwendung am Patienten aber eine entsprechende fachliche Qualifikation und Erfahrung.

 

Laser zu medizinischen Zwecken dürfen deshalb nur von berechtigten Personen mit erforderlicher Fachkunde eingesetzt werden, wobei jeder Anwendung im Rahmen der Indikationsstellung eine Nutzen-Risiko-Abwägung vorausgehen muss, um Patienten vor unnötigen gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Entsprechendes regelt seit 2009 das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG).

 

Darüber hinaus sind bei der Laseranwendung in der Medizin mitgeltende Regelungen des Medizinprodukterechts (CE-Kennzeichnungspflicht, Betreiberpflichten) und des Arbeits- und Unfallschutzes (Gefährdungsbeurteilung, Festlegung und Durchführung notwendiger Schutzmaßnahmen, Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für Laser der Laserklassen 3R, 3B und 4) zu beachten.

Checkliste medizinische Laseranwendungen

  • Laseranwendung in der Medizin und Zahnmedizin nur nach rechtfertigender Indikationsstellung!
  • Laserbehandlung nur durch berechtigte Personen, die zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigt sind und über die erforderliche Fachkunde gemäß NiSG verfügen!
  • Fachkunde gemäß NiSG gegenüber der zuständigen Behörde auf Verlangen nachweisen können! Eine gesetzliche Auffrischungsfrist wie bei der NiSV besteht nicht.
  • Übertragung ärztlicher Leistungen nur an speziell für die jeweilige Laseranwendung geschultes Personal (Delegationsrecht)!
  • Mitgeltende Regelungen des Medizinprodukterechts und des Arbeits- und Unfallschutzes beachten!
  • Für medizinische Laseranwendungen nur zugelassene Medizinprodukte mit gültiger CE-Kennzeichnung einsetzen und Betreiberpflichten nach MPBetreibV einhalten!
  • Bei Einsatz von Lasern der Laserklassen 3R, 3B und 4 Pflicht zur Bestellung eines Laserschutzbeauftragten beachten!
  • Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten durch den erfolgreichen Abschluss eines anwendungsbezogenen Laserschutzkurses gemäß OStrV/TROS "Laserstrahlung" nachweisen!
  • Laserschutzbeauftragten vor Aufnahme des Laserbetriebs schriftlich bestellen und fachliche Qualifikation alle 5 Jahre auffrischen!

Interessantes zum Thema

  • picture_as_pdf
    Krull B. Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal: Möglichkeiten und Grenzen.
    download
  • attach_file
    AWMF. S2k-Leitlinie: Lasertherapie der Haut.
    open_in_new
  • picture_as_pdf
    Bigge B, et al. Treatment of recalcitrant viral warts using a 577-nm wavelength high-power optically pumped semiconductor laser.
    download
  • picture_as_pdf
    Gubitosi A, et al. Treating rhinophyma: A case report illustrating decortication/vaporization with an 808-nm diode laser.
    download
  • picture_as_pdf
    Klinda G, et al. 532 nm laser treatment of molluscum contagiosum.
    download
  • picture_as_pdf
    Philipp CM, et al. Laser treatment of scars and keloids – How we do it.
    download
  • picture_as_pdf
    Philipp CM, et al. Pyogenic granuloma – Nd-YAG laser treatment in 450 patients.
    download
  • picture_as_pdf
    Palanker D, et al. Retinal laser therapy: Biophysical basis and applications.
    download
  • picture_as_pdf
    Palanker D. Evolution of concepts and technologies in ophthalmic laser therapy.
    download
  • picture_as_pdf
    Ratz C. Vaginale Lasertherapie bei Harninkontinenz und urogenitalem Syndrom der Menopause.
    download

Die Sammlung medizinischer Publikationen stellt eine Auswahl interessanter Beiträge zum Thema „Medizinische Laseranwendungen“ dar. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Empfehlung im Sinne einer besonderen Vorzugsanwendung der beschriebenen Laseranwendungen und -systeme dar.

Weiterführende Links

  • attach_file
    Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)
    open_in_new
  • attach_file
    Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV
    open_in_new
  • attach_file
    Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)
    open_in_new
  • attach_file
    Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS "Laserstrahlung")
    open_in_new

Häufig gefragt