Laserschutzbeauftragter

Allgemeine Laserschutzunterweisung nach OStrV/TROS „Laserstrahlung“ für die Medizin und Ästhetik

Laser emittieren nichtionisierende Strahlung und können für im Laserbereich anwesende Personen eine Gefährdung darstellen. Gemäß Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sind Arbeitgeber deshalb gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen und über am Arbeitsplatz auftretende Gefährdungen durch die Laserstrahlung sowie wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für einen sicheren Umgang mit Lasereinrichtungen zu informieren.

 

Laserschutzunterweisungen haben prinzipiell immer vor Erstaufnahme einer Tätigkeit an einer Lasereinrichtung zu erfolgen. Sie müssen darüber hinaus mind. 1x jährlich (bei Jugendlichen unter 18 Jahren sogar halbjährlich) sowie sofort bei wesentlichen Änderungen der gefährdenden Tätigkeit (z. B. nach Einführung neuer Geräte und Verfahren, nach Zuweisung einer neuen Tätigkeit oder bei geänderter Gefährdungsbeurteilung) und nach (Beihnahe-)Unfällen oder sonstigen Schadensereignissen durchgeführt werden.

 

Unser neues Unterweisungstool in Form eines web-basierten E-Learning-Seminars dient der Unterstützung von verantwortlichen Arbeitgebern, Laserschutzbeauf­tragten oder spezialisierten Fachkräften für Arbeitssicherheit, die gemäß §8 OStrV in Klinik oder ärztlicher Praxis für die regelmäßige Laserschutzunterweisung der Beschäftigten zuständig sind und zu unterweisende Teilnehmer anmelden können.

 

Das E-Learning-Seminar richtet sich auch an medizinische und/oder ästhetisch-kosmetische Laseranwender, die sich zum Thema „Arbeits- und Unfallschutz bei Laseranwendung in der Medizin und Ästhetik“ weiter­bilden möchten.

Konzept und Inhalte

Das 90-minütige E-Learning-Seminar „Allgemeine Laserschutzunterweisung nach OStrV/TROS Laserstrahlung für die Medizin und Ästhetik“ dient der gesetzlich geforderten Laserschutzunterweisung der Beschäftigten an Arbeitsplätzen, wo Lasereinrichtungen zu medizinischen und/oder ästhetisch-kosmetischen Zwecken eingesetzt werden, von denen lt. Gefährdungsbeurteilung eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen kann. Regelhaft betrifft dies insbesondere therapeutisch eingesetzte Laser der Klassen 3R, 3B und 4, die ein hohes Gefährdungspotential – vor allem für die Augen – bergen.

 

Die inhaltliche Ausrichtung des E-Learning-Seminars entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäß §8 der „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV“ und den daraus abgeleiteten Technischen Regeln (TROS) „Laserstrahlung“ und geht auf mögliche Gefährdungen durch Lasereinrichtungen bei Anwendung in der Medizin und Ästhetik ein.

 

Die zu unterweisenden Teilnehmer absolvieren das E-Learning-Seminar webbasiert im Selbststudium in einzelnen Lernschritten, so dass auch nach einer Unterbrechung problemlos an den letzten Stand der Be­arbeitung angeknüpft werden kann. Ein Inhaltsverzeichnis mit Lernstandsanzeiger erleichtert die Orientierung. Die einzelnen Lernschritte basieren auf Original-Tonmitschnitten. Dies vermittelt den Teilnehmern einen „Live“-Eindruck, durchbricht die Monotonie des Vortrags und fördert dadurch die Konzentration bei der Bearbeitung.

 

Am Ende des Seminars wissen die Teilnehmer über mögliche direkte und indirekte Gefährdungen durch Laser­strahlung, die Bedeutung von Expositionsgrenzwerten, über wirksame Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder gesundheitlichen Schäden sowie die richtige Anwendung von Laserschutzbrillen Bescheid. Durch interaktive Übungen findet eine Verständnisprüfung statt.

 

Nach vollständiger Bearbeitung des E-Learning-Seminars erhalten die unterwiesenen Teilnehmer eine personalisierte Bescheinigung in elektronischer Form (downloadbares digitales PDF), die dem Arbeitgeber zum Nachweis und zu Dokumentationszwecken vorzulegen ist.

Hinweis: Der Arbeitgeber hat den unterwiesenen Teilnehmern im Nachgang des E-Learning-Seminars weitere organisationsspezifische Informationen bereitzustellen, u. a. über die konkreten

  • örtlichen Gegebenheiten und vorhandene Geräteausstattung,
  • personellen Zuständigkeiten und einzuhaltenden Betriebsanweisungen sowie
  • Meldeketten im Falle eines Unfallgeschehens bzw. Vorkommnisses.

Auf einen Blick

  • Der Zugang zum E-Learning-Seminar ist an die Einrichtung und Aktivierung eines personenbezogenen Nutzerkontos auf unserer webbasierten Lernplattform gebunden.
  • Angemeldete Teilnehmer erhalten nach Zahlungseingang eine Einladungsmail an die bei der Anmeldung hinterlegte personenbezogene E-Mail-Adresse.
  • Nach Annahme der Einladung sowie Festlegung und Bestätigung eines persönlichen Passwortes durch den Teilnehmer wird das Nutzerkonto aktiviert und die Bearbeitung des E-Learning-Kurses kann sofort gestartet werden.
  • Nutzungsdauer: Begrenztes Zeitfenster von 7 Tagen ab Aktivierung des Nutzerkontos. Nach Ablauf dieser 7-Tages-Frist erlischt die Zugangsberechtigung zum E-Learning-Seminar unwiderruflich.
  • Anmeldung bei Verfügbarkeit über unser Kursportal.